DSGVO / Datenschutz Schulungen


Für den Datenschutz gilt in Deutschland die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), sowie das der DSGVO angepasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Im Zeitalter von Cloud Computing, Globaler Vernetzung, Online Handel und der automatischen Erfassung riesiger Datenmengen durch Firmen und Behörden wird es immer wichtiger, die Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten gewissenhaft zu regeln. Betriebe sollten konform den Regelungen der EU-DSGVO und des neuen Bundesdatenschutzgesetz BDSG handeln.
Jeder Betrieb sollte sich zu den gesetzlichen Neuerungen entsprechend fortbilden und auf Neuerungen reagieren. Finden Sie mit unseren Seminaren individuelle Lösungen für Ihren Betrieb. Lernen Sie praxisnah was Sie ändern können um Ihre Daten zukünftig sicher und gesetzeskonform zu speichern.
Wer trägt die Verantwortung und wer haftet für den betrieblichen Datenschutz?
- Die „Verantwortlichen“ die über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheiden (nach Art. 4 DSGVO).
- Die juristische oder natürliche Person, die über die organisatorische technische Bearbeitung / Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet ist verantwortlich für die Einhaltung der aktuellen rechtlichen Vorschriften (EU-DSGVO, BDSG ).
- Es haften die Verantwortlichen dafür, dass bei jeder Bearbeitung von Daten alle gesetzlichen Vorschriften der Verordnung eingehalten werden.
Natürliche Personen (Ausnahme)
- Natürliche Personen, die Daten für familiäre Tätigkeiten verarbeiten, sind nicht an die Verordnung gebunden.
Welche Geldbußen drohen bei Verstößen gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung?
Es drohen Bußgelder in Millionenhöhe (bis zu 20.000.000 €). Für Wirtschaftsunternehmen kann ein Bußgeld bis zu 4% des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorherigen Geschäftsjahres drohen. Die Höhe von Bußgeldern wird nach den Umständen des Einzelfalls verhängt.
Bis jetzt sind die verhängten Strafen etwas milder und die Strafen lagen bei ca. 300.000 Euro pro Verstoß. Doch die aktuelle Regelung kann sehr viel strenger ausgelegt werden.
Es ist also sehr wichtig solche empfindlichen Strafen zu vermeiden und ein effektives Datenschutzmanagement, eine aktuelle Strategie und ein Konzept für den Datenschutz in einem Betrieb einzuführen oder das bestehende zu überarbeiten.
Für die EU-Datenschutzaufsichtsbehörden (Aufsichtsbehörden) wird es künftig leichter eventuelle Verstöße zu erkennen und zu verfolgen. Für international agierende Konzerne aber auch für den Mittelstand wird es enorm wichtig sein, ein funktionierendes Datenschutzmanagement zu entwickeln, das den neuen Ansprüchen der EU-Datenschutzgrundverordnung gerecht wird.
Alle Verantwortlichen sollten diese Aufgabe sofort anpacken und die betriebsinternen Geschäftsprozesse entsprechend der EU-Datenschutzgrundverordnung koordinieren, anpassen und modifizieren.
Unsere Ausbildung / Fortbildungen im Bereich Datenschutz können hierbei für jedes Wirtschaftsunternehmen eine Unterstützung sein.
Ein Konzept für den Datenschutz
Ein Konzept für den Datenschutz ist Sache der Geschäftsführung. Als Mindestanforderungen gelten:
- Alle Sicherheitsmaßnahmen sind auf dem aktuellen Stand der Technik zu bringen
- Regeln erstellen, wie mit den Computer, Server, Tablet, Smartphone usw. (firmeneigene Geräte) umzugehen ist.
- Anweisungen über sichere Passwörter in der Praxis
- Geheimhaltungsverpflichtung für Mitarbeiter, die bei der Bearbeitung sensibler Daten mitwirken.
- PC`s und Datenbanken gegen alle Zugriffe Unbefugter schützen und absichern, z.B. mit geschlossenen USB-Zugängen und Passwortgeschützten Datenbankzugängen.
- Zugriffe auf Daten regeln, so dass man sie auf Wunsch der Betroffenen sofort löschen oder ändern kann.
- Regeln über Datenschutz – Folgen-Abschätzungen (nach Art. 35 Datenschutz-Grundverordnung)
- Überprüfen, ob das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Datenschutz-Grundverordnung benötigt.
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung und die aktuellen Auswirkungen auf einen Betrieb
Neu wurde in der neuen EU-DSGVO das Recht auf Vergessen werden und auf Löschung, sowie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung eingeführt.
Die Einwilligungserklärung (höhere Ansprüche / Aufgabe an die Datenerfassung)
Für einen Betrieb gibt es viel höhere Anforderungen an die informierte, freiwillige Einwilligung personenbezogene Daten zu erfassen und zu verarbeiten.
Die Umsetzung der folgenden Problemstellungen sollten grundsätzlich gelöst werden:
- Einwilligung durch standardmäßig angekreuzte Formularkästchen
- Einwilligung durch ein stillschweigendes Einverständnis
- Einwilligung durch Untätigkeit des Betroffenen
Betriebe sollten in diesem Zusammenhang nachweisen können, dass die betroffenen Personen eine freiwillige, informierte und eindeutige Einwilligung zur Verarbeitung der erhobenen Daten erteilt haben.
Die aktuelle Datenschutz Grundverordnung sieht vor, dass bei verschiedenen Datenverarbeitungsvorgängen jeweils gesondert eingewilligt werden muss. Es sollten in jedem Betrieb entsprechende Maßnahmen vorgenommen und gültige Einwilligungen eingeholt werden.
Recht auf Information / Auskunft
- Die Informations- und Auskunftspflichten sind streng: Unternehmen müssen den Betroffenen zukünftig eine Reihe an zusätzlichen Informationen zur Verfügung stellen.
- Darunter sind Informationen zur Rechtsgrundlage sowie Angaben zur Speicherungsdauer. Werden seine Daten zu einem anderen Zweck verarbeitet, muss der Betroffene erneut informiert werden.
Recht auf Widerspruch
- Betroffene haben das Recht auf Widerspruch und Entscheidungsfindung im Einzelfall.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit.
- Betroffene, die ihre Daten selbst zur Verfügung gestellt haben, können diese Daten vom Unternehmen in einem gängigen Format einfordern.
- Der Betroffene kann auch den Wunsch äußern, dass seine Daten direkt an Dritte übermittelt werden. Damit soll es Betroffenen leichter gemacht werden, von einem Anbieter zu einem anderen zu wechseln, ohne dass Daten verloren gehen.
Das Recht auf Löschung personenbezogener Daten und Berichtigung
- Die Betriebe sollten ihre Verfahren zur Vernichtung / Löschung der Daten prüfen, sodass sie bei Ansprüchen zur Löschung von Daten schnell realisiert werden kann.
- Sie haben die Pflicht, fehlerhafte oder veraltete Daten in Ihrem Datenbestand zu korrigieren. Sie müssen auch alle Stellen an die sie die fehlerhaften Daten / Informationen weitergegeben haben darauf hinweisen, damit diese die Daten ebenfalls korrigieren können.
- Zusätzlich sollten Betriebe dafür sorgen, dass ihre Datenbank / Datenbestand auf einem aktuellen Stand ist.
Das Recht auf Vergessen werden (EU-Datenschutzgrundverordnung)
- Insbesondere wenn der Betroffene seine Einwilligung widerrufen hat findet dieses Recht seine Anwendung.
- Diese Recht wird angewendet wenn die Daten unrechtmäßig erhoben und verarbeitet wurden.
Unsere neuen Seminare / Lehrgänge zu diesen Themen sind:
Die Rechte der Betroffenen der DS-GVO aktuell / kompakt (1 Tag)
Kurzbeschreibung: welche neuen Anforderungen sind an die Datenverarbeitung von Wirtschaftsunternehmen zu stellen. Wie lassen sich interne Abläufe entsprechen bearbeiten, modernisieren und anpassen.
- Das Recht auf uneingeschränkte Information
- Das Recht auf Auskunft und Widerspruch
- Das Recht auf Berichtigung und Löschung von Daten
- Das Recht auf Datenübertragbarkeit
Teilnahmegebühr: auf Anfrage
Risiko-Management / Analyse zu den Neuerungen der DS-GVO für Betriebe (1 Tag)
In diesem Seminar lernen Sie, welche empfindlichen Strafen es gibt und wie hoch das Risiko ist diese erhalten. Sie lernen wie man diese möglichst vermeiden kann.
- Gesetzliche Grundlagen / Rechtliche Grundlagen
- Welche Risiken gibt es grundsätzlich
- Risikobehandlung
- Wie hoch können die Strafen sein?
- Analyse und Bewertung
- Risikoanalyse unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit
- Tägliche Risiken bei der Datenerfassung und Bearbeitung identifizieren und überprüfen
- Maßnahmen ergreifen um Risiken zu minimieren
Teilnahmegebühr: auf Anfrage
Ein wichtiger Mitarbeiter ist der Datenschutzbeauftragte
Wer kann Datenschutzbeauftragter werden und welche Anforderungen werden gestellt?
Grundsätzlich ist zuerst zu klären, ob in einem Betrieb ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter (bDSB) bestellt werden muss. Sollte dies der Fall sein, stellt sich die Frage ob ein interner Datenschutz- oder externer Datenschutzbeauftragter die richtige Wahl für das Unternehmen darstellt. Ist die Entscheidung auf eine interne Lösung gefallen ergibt sich die Frage: wer kommt in Frage, wer kann diese Aufgabe ohne eventuelle Interessenkonflikte und Probleme wahrnehmen.
Wer von den Mitarbeitern / Beschäftigten hat die entsprechenden Fähigkeiten diese Aufgabe zu erfüllen?
- Der betriebliche Datenschutzbeauftragte (bDSB) muss dazu befähigt sein, das Amt sachgerecht ausführen zu können.
- Der bDSB sollte Techniken, Verfahren und aktuelle Arbeitsweisen zur Datenverarbeitung kennen.
- Der bDSB sollte entsprechende betriebswirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge kennen.
- Der bDSB kennt die internen Strukturen und ist vertraut mit der Organisation des Betriebes.
- Der bDSB hat einen Überblick zu sämtlichen Fachaufgaben des Betriebes und weiß, welche personenbezogene Daten hierzu erfasst und verarbeitet werden.
Schulungsmöglichkeiten für das neue Datenschutzrecht
- Firmenschulung für 2-8 Mitarbeiter
- Inhouse-Schulung für 2-8 Mitarbeiter
- Einzelschulung für 1 Mitarbeiter
offenes Gruppenseminar 2-6 Mitarbeiter - Online-Schulung
- E-Learning / Medium Disk
Unsere Seminare sind immer eine gute Mischung aus Vorlesung und Praxis. Ihr Dozent ist ein Profi und vermittelt Fachwissen mit Spaß.
Ihr Trainer ist ein Profi und hilft mit Know-how und Fachkunde bei der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung
Unsere Referenten kommen aus der Praxis und haben jahrelange Erfahrung in der Erwachsenenbildung. Sie sind Rechtsanwälte, Führungskräfte oder erfahrene Datenschutzbeauftragte / Datenschutzbeauftragter. Er vermittelt professionell Wissen mit Spaß.
Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr und erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Unsere Buchungen / Anmeldungen nehmen wir nach Reihenfolge Ihrer schriftlichen Anmeldungen entgegen. Sind Seminare bereits ausgebucht, sprechen wir mit Ihnen einen Folgetermin ab.
FAQ
Wissen Sie welche Aufsichtsbehörde im Bereich Datenschutz für uns zuständig ist?
Wir gehen davon aus, dass es der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Bundeslandes ist.
Wir suchen eine Datenschutzbeauftragter Ausbildung mit IHK-Zertifikat
Bitte wenden Sie sich für diese Frage / Ausbildung an Ihre zuständige IHK.
Unsere Firma benötigt für eine komplexe Datenschutzrecht Aufgabe und einen speziellen Anwendungsbereich ein Datenschutzkonzept, erstellen Sie so etwas?
Leider nein, wir bieten nur maßgeschneiderte Seminare für Ihre Mitarbeiter an, damit Sie sich ein solches Konzept eventuell selber erarbeiten können.
Bietet Ihre Akademie Weiterbildungen zum internen Datenschutzbeauftragten (nach dem neuem BDSG) an?
Ja, bitte rufen Sie uns an wir beraten Sie gerne zu unseren Weiterbildungen (Datenschutzbeauftragter / BDSG-neu).
Können Sie uns mitteilen was sich ab Mai 2018 im Datenschutzrecht geändert hat?
Alle Neuerungen und gesetzlichen Regelungen erfahren Sie in unseren Weiterbildungen, gerne beraten wir Sie hierzu.
Wie viele Teilnehmer haben Ihre Weiterbildungen (Datenschutzbeauftragter Schulung) und wie hoch ist der Preis?
Wir lehren in kleinen Gruppen von 1 bis max. 6 Teilnehmern. Die Preise finden Sie in den jeweiligen Seminarbeschreibungen.
Wir wollen eine Ausbildung/Schulung zum Datenschutzbeauftragten für einen unserer Mitarbeiter anmelden und haben organisatorische Fragen.
Bitte rufen Sie uns hierzu an.
Wir suchen eine betriebliche Weiterbildung / Ausbildung mit Prüfung und Zertifikat zum Datenschutzbeauftragten.
Eine entsprechende Schulung mit Prüfung bieten wir an, aber keinen Ausbildungsberuf.
Wo finden wir Termine zu Ihren Datenschutz-Grundlagen Kursen?
Sie finden alle Termine und die Teilnahmegebühr im unteren Teil der einzelnen Seminarbeschreibungen.
Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen benötigen Sie für eine Inhouse-Schulung (Ausbildung / Datenschutzbeauftragter)
Sie benötigen einen ruhigen Schulungsraum und einen Beamer. Für die praktische Umsetzung benötigen wir einen Vorlauf zwischen 1-3 Wochen.
Bieten Sie täglich Kurse in den Abendstunden an?
Nein, wir bieten keine täglichen Kurse in den Abendstunden an.
Gibt es in Ihrer Akademie eine Art TÜV für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten?
Es gibt keinen TÜV für einen Datenschutzbeauftragten wie z.B. bei einem Auto, Sie können sich fortbilden und auch einer Prüfung unterziehen um die vorhandene Fachkunde nachzuweisen.
Wir suchen eine Akademie wo die theoretische und insbesondere die praktische Umsetzung im Vordergrund steht. Folgende Themen interessieren uns: Qualitätsmanagement, IT-Compliance und IT-Recht & IT-Security, Ausbildung IT-Sicherheitsbeauftragte, Ausbildung Datenschutzbeauftragter (BDSG-neu)
Alle unsere Weiterbildungen haben einen sehr hohen Praxisanteil, die praktische Umsetzung der Inhalte ist ein wichtiger Bestandteil der Schulungen. Gerne beraten wir Sie zu allen Themen ausführlich.
Wir haben gesehen einige Ihrer Workshops zum Datenschutzbeauftragten (Ausbildung) sind ausgebucht – wo finden wir weitere Termine?
Weitere Termine finden Sie in den Seminarbeschreibungen im unteren Drittel. Die Termine werden aus technisch-organisatorischen Gründen täglich aktualisiert.
Wir wollen einen externen Datenschutzbeauftragten beauftragen. Welche Anforderungen gelten hier?
Es gelten die gleichen Anforderungen wie bei einem internen Datenschutzbeauftragten. Er benötigt die entsprechende Fachkunde und sorgt für Sicherheit.
Gerne beraten wir Sie hierzu.
Gibt es eine Ausbildung zum Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (nicht-öffentliche) und was ist die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten?
Mit nicht-öffentliche Stellen meinen Sie sicherlich private Wirtschaftsunternehmen. Hier können Sie unsere Seminare als Fortbildung nutzen. Für öffentliche Stellen der Länder gelten die Landesdatenschutzgesetze, sie haben entsprechende behördliche Datenschutzbeauftragte
Wir suchen eine Einführung zur Risiko Einschätzung (Datenschutz-Folgenabschätzung) in Berlin oder Hamburg.
Siehe unsere Risiko-Management Schulung zum Thema. Die nächste Veranstaltung zum Thema ist leider ausgebucht. Bitte rufen Sie uns an.
Wir suchen eine Ausbildung beim TÜV (TÜV Nord) oder der IHK
Wir sind weder der TÜV noch die IHK, bitte wenden Sie sich direkt an die IHK oder den TÜV in Ihrer Region oder Stadt.
Fordern Sie noch heute ein Angebot an:
Gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu ein unverbindliches individuelles Angebot, welches Sie unter der E-Mail-Adresse: info@one-by-one.de oder Tel. 0800 001 0111 anfordern können. Wir sind täglich von 09.00-18.00 Uhr, Mo.-Fr. für Sie da.
Selbstverständlich geben wir auch Auskunft zur Teilnahmegebühr und senden Ihnen weitere Informationen für eine betriebliche Fortbildung. Falls eines unserer Seminare ausgebucht ist, haben Sie keine Sorge schon in der nächsten Woche findet ein neues statt. Diesen Service bieten wir bundesweit in 90 Städten an.
Unsere Weiterbildungen und Lehrgänge zum Thema Datenschutz:
(Rot Markierte Seminare sind für den kommenden Monat ausgebucht)
- BBSI IT Sicherheit Seminar– verinice
- BSI IT Sicherheit Seminar– verinice. PRO
- BSI IT Sicherheit Seminar– Grundschutz nach BSI-Empfehlungen
- Datenschutzschulung – Arbeitnehmerschutz
- Datensicherheit Seminar – Outsourcing
- Datenschutzschulung
- DSGVO Schulung – Datenschutzbeauftragter mit Zertifizierung (Prüfung, mit one by one Zertifikat)
- DSGVO und BDSG Schulung – Datenschutzbeauftragter nach aktuellen Änderungen
- DSGVO Schulung – Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
- DSGVO Schulung – Datenschutzbeauftragter Upgrade
- Datenschutz Seminar– IT-Sicherheit
- Datensicherheit Seminar– Outsourcing Aufbau
- Datenschutz Schulung – Internet und Datensicherheit
- Datenschutz Schulung – Finanzen und Versicherungen Grundlagen
- Datenschutz Schulung – Finanzen und Versicherungen Aufbau
- Datenschutzschulung – Grundlagen im Bereich Gesundheit und Sozialwesen
- Datenschutz Schulung – Aufbau im Bereich Gesundheit und Sozialwesen
- Datenaustauschschulung internationaler Unternehmen – Grundlagen
- Datenaustauschschulung internationaler Unternehmen – Aufbau
Alle Schulungen können Sie auch als Inhouse Seminar für Ihre Teilnehmer buchen.
Im Zeitalter von Cloud Computing, Globaler Vernetzung, Online Handel und der automatischen Erfassung riesiger Datenmengen durch Firmen und Behörden wird es immer wichtiger, die Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten gewissenhaft zu regeln. Betriebe sollten konform den Regelungen der EU-DSGVO und des neuen Bundesdatenschutzgesetz BDSG handeln.
Jeder Betrieb sollte sich zu den gesetzlichen Neuerungen entsprechend fortbilden und auf Neuerungen reagieren. Finden Sie mit unseren Seminaren individuelle Lösungen für Ihren Betrieb. Lernen Sie praxisnah was Sie ändern können um Ihre Daten zukünftig sicher und gesetzeskonform zu speichern.
Wer trägt die Verantwortung und wer haftet für den betrieblichen Datenschutz?
- Die „Verantwortlichen“ die über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheiden (nach Art. 4 DSGVO).
- Die juristische oder natürliche Person, die über die organisatorische technische Bearbeitung / Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet ist verantwortlich für die Einhaltung der aktuellen rechtlichen Vorschriften (EU-DSGVO, BDSG ).
- Es haften die Verantwortlichen dafür, dass bei jeder Bearbeitung von Daten alle gesetzlichen Vorschriften der Verordnung eingehalten werden.
Natürliche Personen (Ausnahme)
- Natürliche Personen, die Daten für familiäre Tätigkeiten verarbeiten, sind nicht an die Verordnung gebunden.
Welche Geldbußen drohen bei Verstößen gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung?
Es drohen Bußgelder in Millionenhöhe (bis zu 20.000.000 €). Für Wirtschaftsunternehmen kann ein Bußgeld bis zu 4% des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorherigen Geschäftsjahres drohen. Die Höhe von Bußgeldern wird nach den Umständen des Einzelfalls verhängt.
Bis jetzt sind die verhängten Strafen etwas milder und die Strafen lagen bei ca. 300.000 Euro pro Verstoß. Doch die aktuelle Regelung kann sehr viel strenger ausgelegt werden.
Es ist also sehr wichtig solche empfindlichen Strafen zu vermeiden und ein effektives Datenschutzmanagement, eine aktuelle Strategie und ein Konzept für den Datenschutz in einem Betrieb einzuführen oder das bestehende zu überarbeiten.
Für die EU-Datenschutzaufsichtsbehörden (Aufsichtsbehörden) wird es künftig leichter eventuelle Verstöße zu erkennen und zu verfolgen. Für international agierende Konzerne aber auch für den Mittelstand wird es enorm wichtig sein, ein funktionierendes Datenschutzmanagement zu entwickeln, das den neuen Ansprüchen der EU-Datenschutzgrundverordnung gerecht wird.
Alle Verantwortlichen sollten diese Aufgabe sofort anpacken und die betriebsinternen Geschäftsprozesse entsprechend der EU-Datenschutzgrundverordnung koordinieren, anpassen und modifizieren.
Unsere Ausbildung / Fortbildungen im Bereich Datenschutz können hierbei für jedes Wirtschaftsunternehmen eine Unterstützung sein.
Ein Konzept für den Datenschutz
Ein Konzept für den Datenschutz ist Sache der Geschäftsführung. Als Mindestanforderungen gelten:
- Alle Sicherheitsmaßnahmen sind auf dem aktuellen Stand der Technik zu bringen
- Regeln erstellen, wie mit den Computer, Server, Tablet, Smartphone usw. (firmeneigene Geräte) umzugehen ist.
- Anweisungen über sichere Passwörter in der Praxis
- Geheimhaltungsverpflichtung für Mitarbeiter, die bei der Bearbeitung sensibler Daten mitwirken.
- PC`s und Datenbanken gegen alle Zugriffe Unbefugter schützen und absichern, z.B. mit geschlossenen USB-Zugängen und Passwortgeschützten Datenbankzugängen.
- Zugriffe auf Daten regeln, so dass man sie auf Wunsch der Betroffenen sofort löschen oder ändern kann.
- Regeln über Datenschutz – Folgen-Abschätzungen (nach Art. 35 Datenschutz-Grundverordnung)
- Überprüfen, ob das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Datenschutz-Grundverordnung benötigt.
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung und die aktuellen Auswirkungen auf einen Betrieb
Neu wurde in der neuen EU-DSGVO das Recht auf Vergessen werden und auf Löschung, sowie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung eingeführt.
Die Einwilligungserklärung (höhere Ansprüche / Aufgabe an die Datenerfassung)
Für einen Betrieb gibt es viel höhere Anforderungen an die informierte, freiwillige Einwilligung personenbezogene Daten zu erfassen und zu verarbeiten.
Die Umsetzung der folgenden Problemstellungen sollten grundsätzlich gelöst werden:
- Einwilligung durch standardmäßig angekreuzte Formularkästchen
- Einwilligung durch ein stillschweigendes Einverständnis
- Einwilligung durch Untätigkeit des Betroffenen
Betriebe sollten in diesem Zusammenhang nachweisen können, dass die betroffenen Personen eine freiwillige, informierte und eindeutige Einwilligung zur Verarbeitung der erhobenen Daten erteilt haben.
Die aktuelle Datenschutz Grundverordnung sieht vor, dass bei verschiedenen Datenverarbeitungsvorgängen jeweils gesondert eingewilligt werden muss. Es sollten in jedem Betrieb entsprechende Maßnahmen vorgenommen und gültige Einwilligungen eingeholt werden.
Recht auf Information / Auskunft
- Die Informations- und Auskunftspflichten sind streng: Unternehmen müssen den Betroffenen zukünftig eine Reihe an zusätzlichen Informationen zur Verfügung stellen.
- Darunter sind Informationen zur Rechtsgrundlage sowie Angaben zur Speicherungsdauer. Werden seine Daten zu einem anderen Zweck verarbeitet, muss der Betroffene erneut informiert werden.
Recht auf Widerspruch
- Betroffene haben das Recht auf Widerspruch und Entscheidungsfindung im Einzelfall.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit.
- Betroffene, die ihre Daten selbst zur Verfügung gestellt haben, können diese Daten vom Unternehmen in einem gängigen Format einfordern.
- Der Betroffene kann auch den Wunsch äußern, dass seine Daten direkt an Dritte übermittelt werden. Damit soll es Betroffenen leichter gemacht werden, von einem Anbieter zu einem anderen zu wechseln, ohne dass Daten verloren gehen.
Das Recht auf Löschung personenbezogener Daten und Berichtigung
- Die Betriebe sollten ihre Verfahren zur Vernichtung / Löschung der Daten prüfen, sodass sie bei Ansprüchen zur Löschung von Daten schnell realisiert werden kann.
- Sie haben die Pflicht, fehlerhafte oder veraltete Daten in Ihrem Datenbestand zu korrigieren. Sie müssen auch alle Stellen an die sie die fehlerhaften Daten / Informationen weitergegeben haben darauf hinweisen, damit diese die Daten ebenfalls korrigieren können.
- Zusätzlich sollten Betriebe dafür sorgen, dass ihre Datenbank / Datenbestand auf einem aktuellen Stand ist.
Das Recht auf Vergessen werden (EU-Datenschutzgrundverordnung)
- Insbesondere wenn der Betroffene seine Einwilligung widerrufen hat findet dieses Recht seine Anwendung.
- Diese Recht wird angewendet wenn die Daten unrechtmäßig erhoben und verarbeitet wurden.
Unsere neuen Seminare / Lehrgänge zu diesen Themen sind:
Die Rechte der Betroffenen der DS-GVO aktuell / kompakt (1 Tag)
Kurzbeschreibung: welche neuen Anforderungen sind an die Datenverarbeitung von Wirtschaftsunternehmen zu stellen. Wie lassen sich interne Abläufe entsprechen bearbeiten, modernisieren und anpassen.
- Das Recht auf uneingeschränkte Information
- Das Recht auf Auskunft und Widerspruch
- Das Recht auf Berichtigung und Löschung von Daten
- Das Recht auf Datenübertragbarkeit
Teilnahmegebühr: auf Anfrage
Risiko-Management / Analyse zu den Neuerungen der DS-GVO für Betriebe (1 Tag)
In diesem Seminar lernen Sie, welche empfindlichen Strafen es gibt und wie hoch das Risiko ist diese erhalten. Sie lernen wie man diese möglichst vermeiden kann.
- Gesetzliche Grundlagen / Rechtliche Grundlagen
- Welche Risiken gibt es grundsätzlich
- Risikobehandlung
- Wie hoch können die Strafen sein?
- Analyse und Bewertung
- Risikoanalyse unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit
- Tägliche Risiken bei der Datenerfassung und Bearbeitung identifizieren und überprüfen
- Maßnahmen ergreifen um Risiken zu minimieren
Teilnahmegebühr: auf Anfrage
Ein wichtiger Mitarbeiter ist der Datenschutzbeauftragte
Wer kann Datenschutzbeauftragter werden und welche Anforderungen werden gestellt?
Grundsätzlich ist zuerst zu klären, ob in einem Betrieb ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter (bDSB) bestellt werden muss. Sollte dies der Fall sein, stellt sich die Frage ob ein interner Datenschutz- oder externer Datenschutzbeauftragter die richtige Wahl für das Unternehmen darstellt. Ist die Entscheidung auf eine interne Lösung gefallen ergibt sich die Frage: wer kommt in Frage, wer kann diese Aufgabe ohne eventuelle Interessenkonflikte und Probleme wahrnehmen.
Wer von den Mitarbeitern / Beschäftigten hat die entsprechenden Fähigkeiten diese Aufgabe zu erfüllen?
- Der betriebliche Datenschutzbeauftragte (bDSB) muss dazu befähigt sein, das Amt sachgerecht ausführen zu können.
- Der bDSB sollte Techniken, Verfahren und aktuelle Arbeitsweisen zur Datenverarbeitung kennen.
- Der bDSB sollte entsprechende betriebswirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge kennen.
- Der bDSB kennt die internen Strukturen und ist vertraut mit der Organisation des Betriebes.
- Der bDSB hat einen Überblick zu sämtlichen Fachaufgaben des Betriebes und weiß, welche personenbezogene Daten hierzu erfasst und verarbeitet werden.
Schulungsmöglichkeiten für das neue Datenschutzrecht
- Firmenschulung für 2-8 Mitarbeiter
- Inhouse-Schulung für 2-8 Mitarbeiter
- Einzelschulung für 1 Mitarbeiter
offenes Gruppenseminar 2-6 Mitarbeiter - Online-Schulung
- E-Learning / Medium Disk
Unsere Seminare sind immer eine gute Mischung aus Vorlesung und Praxis. Ihr Dozent ist ein Profi und vermittelt Fachwissen mit Spaß.
Ihr Trainer ist ein Profi und hilft mit Know-how und Fachkunde bei der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung
Unsere Referenten kommen aus der Praxis und haben jahrelange Erfahrung in der Erwachsenenbildung. Sie sind Rechtsanwälte, Führungskräfte oder erfahrene Datenschutzbeauftragte / Datenschutzbeauftragter. Er vermittelt professionell Wissen mit Spaß.
Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr und erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Unsere Buchungen / Anmeldungen nehmen wir nach Reihenfolge Ihrer schriftlichen Anmeldungen entgegen. Sind Seminare bereits ausgebucht, sprechen wir mit Ihnen einen Folgetermin ab.
FAQ
Wissen Sie welche Aufsichtsbehörde im Bereich Datenschutz für uns zuständig ist?
Wir gehen davon aus, dass es der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Bundeslandes ist.
Wir suchen eine Datenschutzbeauftragter Ausbildung mit IHK-Zertifikat
Bitte wenden Sie sich für diese Frage / Ausbildung an Ihre zuständige IHK.
Unsere Firma benötigt für eine komplexe Datenschutzrecht Aufgabe und einen speziellen Anwendungsbereich ein Datenschutzkonzept, erstellen Sie so etwas?
Leider nein, wir bieten nur maßgeschneiderte Seminare für Ihre Mitarbeiter an, damit Sie sich ein solches Konzept eventuell selber erarbeiten können.
Bietet Ihre Akademie Weiterbildungen zum internen Datenschutzbeauftragten (nach dem neuem BDSG) an?
Ja, bitte rufen Sie uns an wir beraten Sie gerne zu unseren Weiterbildungen (Datenschutzbeauftragter / BDSG-neu).
Können Sie uns mitteilen was sich ab Mai 2018 im Datenschutzrecht geändert hat?
Alle Neuerungen und gesetzlichen Regelungen erfahren Sie in unseren Weiterbildungen, gerne beraten wir Sie hierzu.
Wie viele Teilnehmer haben Ihre Weiterbildungen (Datenschutzbeauftragter Schulung) und wie hoch ist der Preis?
Wir lehren in kleinen Gruppen von 1 bis max. 6 Teilnehmern. Die Preise finden Sie in den jeweiligen Seminarbeschreibungen.
Wir wollen eine Ausbildung/Schulung zum Datenschutzbeauftragten für einen unserer Mitarbeiter anmelden und haben organisatorische Fragen.
Bitte rufen Sie uns hierzu an.
Wir suchen eine betriebliche Weiterbildung / Ausbildung mit Prüfung und Zertifikat zum Datenschutzbeauftragten.
Eine entsprechende Schulung mit Prüfung bieten wir an, aber keinen Ausbildungsberuf.
Wo finden wir Termine zu Ihren Datenschutz-Grundlagen Kursen?
Sie finden alle Termine und die Teilnahmegebühr im unteren Teil der einzelnen Seminarbeschreibungen.
Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen benötigen Sie für eine Inhouse-Schulung (Ausbildung / Datenschutzbeauftragter)
Sie benötigen einen ruhigen Schulungsraum und einen Beamer. Für die praktische Umsetzung benötigen wir einen Vorlauf zwischen 1-3 Wochen.
Bieten Sie täglich Kurse in den Abendstunden an?
Nein, wir bieten keine täglichen Kurse in den Abendstunden an.
Gibt es in Ihrer Akademie eine Art TÜV für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten?
Es gibt keinen TÜV für einen Datenschutzbeauftragten wie z.B. bei einem Auto, Sie können sich fortbilden und auch einer Prüfung unterziehen um die vorhandene Fachkunde nachzuweisen.
Wir suchen eine Akademie wo die theoretische und insbesondere die praktische Umsetzung im Vordergrund steht. Folgende Themen interessieren uns: Qualitätsmanagement, IT-Compliance und IT-Recht & IT-Security, Ausbildung IT-Sicherheitsbeauftragte, Ausbildung Datenschutzbeauftragter (BDSG-neu)
Alle unsere Weiterbildungen haben einen sehr hohen Praxisanteil, die praktische Umsetzung der Inhalte ist ein wichtiger Bestandteil der Schulungen. Gerne beraten wir Sie zu allen Themen ausführlich.
Wir haben gesehen einige Ihrer Workshops zum Datenschutzbeauftragten (Ausbildung) sind ausgebucht – wo finden wir weitere Termine?
Weitere Termine finden Sie in den Seminarbeschreibungen im unteren Drittel. Die Termine werden aus technisch-organisatorischen Gründen täglich aktualisiert.
Wir wollen einen externen Datenschutzbeauftragten beauftragen. Welche Anforderungen gelten hier?
Es gelten die gleichen Anforderungen wie bei einem internen Datenschutzbeauftragten. Er benötigt die entsprechende Fachkunde und sorgt für Sicherheit.
Gerne beraten wir Sie hierzu.
Gibt es eine Ausbildung zum Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (nicht-öffentliche) und was ist die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten?
Mit nicht-öffentliche Stellen meinen Sie sicherlich private Wirtschaftsunternehmen. Hier können Sie unsere Seminare als Fortbildung nutzen. Für öffentliche Stellen der Länder gelten die Landesdatenschutzgesetze, sie haben entsprechende behördliche Datenschutzbeauftragte
Wir suchen eine Einführung zur Risiko Einschätzung (Datenschutz-Folgenabschätzung) in Berlin oder Hamburg.
Siehe unsere Risiko-Management Schulung zum Thema. Die nächste Veranstaltung zum Thema ist leider ausgebucht. Bitte rufen Sie uns an.
Wir suchen eine Ausbildung beim TÜV (TÜV Nord) oder der IHK
Wir sind weder der TÜV noch die IHK, bitte wenden Sie sich direkt an die IHK oder den TÜV in Ihrer Region oder Stadt.
Fordern Sie noch heute ein Angebot an:
Gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu ein unverbindliches individuelles Angebot, welches Sie unter der E-Mail-Adresse: info@one-by-one.de oder Tel. 0800 001 0111 anfordern können. Wir sind täglich von 09.00-18.00 Uhr, Mo.-Fr. für Sie da.
Selbstverständlich geben wir auch Auskunft zur Teilnahmegebühr und senden Ihnen weitere Informationen für eine betriebliche Fortbildung. Falls eines unserer Seminare ausgebucht ist, haben Sie keine Sorge schon in der nächsten Woche findet ein neues statt. Diesen Service bieten wir bundesweit in 90 Städten an.
Unsere Weiterbildungen und Lehrgänge zum Thema Datenschutz:
(Rot Markierte Seminare sind für den kommenden Monat ausgebucht)
- BBSI IT Sicherheit Seminar– verinice
- BSI IT Sicherheit Seminar– verinice. PRO
- BSI IT Sicherheit Seminar– Grundschutz nach BSI-Empfehlungen
- Datenschutzschulung – Arbeitnehmerschutz
- Datensicherheit Seminar – Outsourcing
- Datenschutzschulung
- DSGVO Schulung – Datenschutzbeauftragter mit Zertifizierung (Prüfung, mit one by one Zertifikat)
- DSGVO und BDSG Schulung – Datenschutzbeauftragter nach aktuellen Änderungen
- DSGVO Schulung – Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
- DSGVO Schulung – Datenschutzbeauftragter Upgrade
- Datenschutz Seminar– IT-Sicherheit
- Datensicherheit Seminar– Outsourcing Aufbau
- Datenschutz Schulung – Internet und Datensicherheit
- Datenschutz Schulung – Finanzen und Versicherungen Grundlagen
- Datenschutz Schulung – Finanzen und Versicherungen Aufbau
- Datenschutzschulung – Grundlagen im Bereich Gesundheit und Sozialwesen
- Datenschutz Schulung – Aufbau im Bereich Gesundheit und Sozialwesen
- Datenaustauschschulung internationaler Unternehmen – Grundlagen
- Datenaustauschschulung internationaler Unternehmen – Aufbau
Alle Schulungen können Sie auch als Inhouse Seminar für Ihre Teilnehmer buchen.
Im Zeitalter von Cloud Computing, Globaler Vernetzung, Online Handel und der automatischen Erfassung riesiger Datenmengen durch Firmen und Behörden wird es immer wichtiger, die Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten gewissenhaft zu regeln. Betriebe sollten konform den Regelungen der EU-DSGVO und des neuen Bundesdatenschutzgesetz BDSG handeln.
Jeder Betrieb sollte sich zu den gesetzlichen Neuerungen entsprechend fortbilden und auf Neuerungen reagieren. Finden Sie mit unseren Seminaren individuelle Lösungen für Ihren Betrieb. Lernen Sie praxisnah was Sie ändern können um Ihre Daten zukünftig sicher und gesetzeskonform zu speichern.
Wer trägt die Verantwortung und wer haftet für den betrieblichen Datenschutz?
- Die „Verantwortlichen“ die über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheiden (nach Art. 4 DSGVO).
- Die juristische oder natürliche Person, die über die organisatorische technische Bearbeitung / Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet ist verantwortlich für die Einhaltung der aktuellen rechtlichen Vorschriften (EU-DSGVO, BDSG ).
- Es haften die Verantwortlichen dafür, dass bei jeder Bearbeitung von Daten alle gesetzlichen Vorschriften der Verordnung eingehalten werden.
Natürliche Personen (Ausnahme)
- Natürliche Personen, die Daten für familiäre Tätigkeiten verarbeiten, sind nicht an die Verordnung gebunden.
Welche Geldbußen drohen bei Verstößen gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung?
Es drohen Bußgelder in Millionenhöhe (bis zu 20.000.000 €). Für Wirtschaftsunternehmen kann ein Bußgeld bis zu 4% des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorherigen Geschäftsjahres drohen. Die Höhe von Bußgeldern wird nach den Umständen des Einzelfalls verhängt.
Bis jetzt sind die verhängten Strafen etwas milder und die Strafen lagen bei ca. 300.000 Euro pro Verstoß. Doch die aktuelle Regelung kann sehr viel strenger ausgelegt werden.
Es ist also sehr wichtig solche empfindlichen Strafen zu vermeiden und ein effektives Datenschutzmanagement, eine aktuelle Strategie und ein Konzept für den Datenschutz in einem Betrieb einzuführen oder das bestehende zu überarbeiten.
Für die EU-Datenschutzaufsichtsbehörden (Aufsichtsbehörden) wird es künftig leichter eventuelle Verstöße zu erkennen und zu verfolgen. Für international agierende Konzerne aber auch für den Mittelstand wird es enorm wichtig sein, ein funktionierendes Datenschutzmanagement zu entwickeln, das den neuen Ansprüchen der EU-Datenschutzgrundverordnung gerecht wird.
Alle Verantwortlichen sollten diese Aufgabe sofort anpacken und die betriebsinternen Geschäftsprozesse entsprechend der EU-Datenschutzgrundverordnung koordinieren, anpassen und modifizieren.
Unsere Ausbildung / Fortbildungen im Bereich Datenschutz können hierbei für jedes Wirtschaftsunternehmen eine Unterstützung sein.
Ein Konzept für den Datenschutz
Ein Konzept für den Datenschutz ist Sache der Geschäftsführung. Als Mindestanforderungen gelten:
- Alle Sicherheitsmaßnahmen sind auf dem aktuellen Stand der Technik zu bringen
- Regeln erstellen, wie mit den Computer, Server, Tablet, Smartphone usw. (firmeneigene Geräte) umzugehen ist.
- Anweisungen über sichere Passwörter in der Praxis
- Geheimhaltungsverpflichtung für Mitarbeiter, die bei der Bearbeitung sensibler Daten mitwirken.
- PC`s und Datenbanken gegen alle Zugriffe Unbefugter schützen und absichern, z.B. mit geschlossenen USB-Zugängen und Passwortgeschützten Datenbankzugängen.
- Zugriffe auf Daten regeln, so dass man sie auf Wunsch der Betroffenen sofort löschen oder ändern kann.
- Regeln über Datenschutz – Folgen-Abschätzungen (nach Art. 35 Datenschutz-Grundverordnung)
- Überprüfen, ob das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Datenschutz-Grundverordnung benötigt.
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung und die aktuellen Auswirkungen auf einen Betrieb
Neu wurde in der neuen EU-DSGVO das Recht auf Vergessen werden und auf Löschung, sowie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung eingeführt.
Die Einwilligungserklärung (höhere Ansprüche / Aufgabe an die Datenerfassung)
Für einen Betrieb gibt es viel höhere Anforderungen an die informierte, freiwillige Einwilligung personenbezogene Daten zu erfassen und zu verarbeiten.
Die Umsetzung der folgenden Problemstellungen sollten grundsätzlich gelöst werden:
- Einwilligung durch standardmäßig angekreuzte Formularkästchen
- Einwilligung durch ein stillschweigendes Einverständnis
- Einwilligung durch Untätigkeit des Betroffenen
Betriebe sollten in diesem Zusammenhang nachweisen können, dass die betroffenen Personen eine freiwillige, informierte und eindeutige Einwilligung zur Verarbeitung der erhobenen Daten erteilt haben.
Die aktuelle Datenschutz Grundverordnung sieht vor, dass bei verschiedenen Datenverarbeitungsvorgängen jeweils gesondert eingewilligt werden muss. Es sollten in jedem Betrieb entsprechende Maßnahmen vorgenommen und gültige Einwilligungen eingeholt werden.
Recht auf Information / Auskunft
- Die Informations- und Auskunftspflichten sind streng: Unternehmen müssen den Betroffenen zukünftig eine Reihe an zusätzlichen Informationen zur Verfügung stellen.
- Darunter sind Informationen zur Rechtsgrundlage sowie Angaben zur Speicherungsdauer. Werden seine Daten zu einem anderen Zweck verarbeitet, muss der Betroffene erneut informiert werden.
Recht auf Widerspruch
- Betroffene haben das Recht auf Widerspruch und Entscheidungsfindung im Einzelfall.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit.
- Betroffene, die ihre Daten selbst zur Verfügung gestellt haben, können diese Daten vom Unternehmen in einem gängigen Format einfordern.
- Der Betroffene kann auch den Wunsch äußern, dass seine Daten direkt an Dritte übermittelt werden. Damit soll es Betroffenen leichter gemacht werden, von einem Anbieter zu einem anderen zu wechseln, ohne dass Daten verloren gehen.
Das Recht auf Löschung personenbezogener Daten und Berichtigung
- Die Betriebe sollten ihre Verfahren zur Vernichtung / Löschung der Daten prüfen, sodass sie bei Ansprüchen zur Löschung von Daten schnell realisiert werden kann.
- Sie haben die Pflicht, fehlerhafte oder veraltete Daten in Ihrem Datenbestand zu korrigieren. Sie müssen auch alle Stellen an die sie die fehlerhaften Daten / Informationen weitergegeben haben darauf hinweisen, damit diese die Daten ebenfalls korrigieren können.
- Zusätzlich sollten Betriebe dafür sorgen, dass ihre Datenbank / Datenbestand auf einem aktuellen Stand ist.
Das Recht auf Vergessen werden (EU-Datenschutzgrundverordnung)
- Insbesondere wenn der Betroffene seine Einwilligung widerrufen hat findet dieses Recht seine Anwendung.
- Diese Recht wird angewendet wenn die Daten unrechtmäßig erhoben und verarbeitet wurden.
Unsere neuen Seminare / Lehrgänge zu diesen Themen sind:
Die Rechte der Betroffenen der DS-GVO aktuell / kompakt (1 Tag)
Kurzbeschreibung: welche neuen Anforderungen sind an die Datenverarbeitung von Wirtschaftsunternehmen zu stellen. Wie lassen sich interne Abläufe entsprechen bearbeiten, modernisieren und anpassen.
- Das Recht auf uneingeschränkte Information
- Das Recht auf Auskunft und Widerspruch
- Das Recht auf Berichtigung und Löschung von Daten
- Das Recht auf Datenübertragbarkeit
Teilnahmegebühr: auf Anfrage
Risiko-Management / Analyse zu den Neuerungen der DS-GVO für Betriebe (1 Tag)
In diesem Seminar lernen Sie, welche empfindlichen Strafen es gibt und wie hoch das Risiko ist diese erhalten. Sie lernen wie man diese möglichst vermeiden kann.
- Gesetzliche Grundlagen / Rechtliche Grundlagen
- Welche Risiken gibt es grundsätzlich
- Risikobehandlung
- Wie hoch können die Strafen sein?
- Analyse und Bewertung
- Risikoanalyse unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit
- Tägliche Risiken bei der Datenerfassung und Bearbeitung identifizieren und überprüfen
- Maßnahmen ergreifen um Risiken zu minimieren
Teilnahmegebühr: auf Anfrage
Ein wichtiger Mitarbeiter ist der Datenschutzbeauftragte
Wer kann Datenschutzbeauftragter werden und welche Anforderungen werden gestellt?
Grundsätzlich ist zuerst zu klären, ob in einem Betrieb ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter (bDSB) bestellt werden muss. Sollte dies der Fall sein, stellt sich die Frage ob ein interner Datenschutz- oder externer Datenschutzbeauftragter die richtige Wahl für das Unternehmen darstellt. Ist die Entscheidung auf eine interne Lösung gefallen ergibt sich die Frage: wer kommt in Frage, wer kann diese Aufgabe ohne eventuelle Interessenkonflikte und Probleme wahrnehmen.
Wer von den Mitarbeitern / Beschäftigten hat die entsprechenden Fähigkeiten diese Aufgabe zu erfüllen?
- Der betriebliche Datenschutzbeauftragte (bDSB) muss dazu befähigt sein, das Amt sachgerecht ausführen zu können.
- Der bDSB sollte Techniken, Verfahren und aktuelle Arbeitsweisen zur Datenverarbeitung kennen.
- Der bDSB sollte entsprechende betriebswirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge kennen.
- Der bDSB kennt die internen Strukturen und ist vertraut mit der Organisation des Betriebes.
- Der bDSB hat einen Überblick zu sämtlichen Fachaufgaben des Betriebes und weiß, welche personenbezogene Daten hierzu erfasst und verarbeitet werden.
Schulungsmöglichkeiten für das neue Datenschutzrecht
- Firmenschulung für 2-8 Mitarbeiter
- Inhouse-Schulung für 2-8 Mitarbeiter
- Einzelschulung für 1 Mitarbeiter
offenes Gruppenseminar 2-6 Mitarbeiter - Online-Schulung
- E-Learning / Medium Disk
Unsere Seminare sind immer eine gute Mischung aus Vorlesung und Praxis. Ihr Dozent ist ein Profi und vermittelt Fachwissen mit Spaß.
Ihr Trainer ist ein Profi und hilft mit Know-how und Fachkunde bei der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung
Unsere Referenten kommen aus der Praxis und haben jahrelange Erfahrung in der Erwachsenenbildung. Sie sind Rechtsanwälte, Führungskräfte oder erfahrene Datenschutzbeauftragte / Datenschutzbeauftragter. Er vermittelt professionell Wissen mit Spaß.
Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr und erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Unsere Buchungen / Anmeldungen nehmen wir nach Reihenfolge Ihrer schriftlichen Anmeldungen entgegen. Sind Seminare bereits ausgebucht, sprechen wir mit Ihnen einen Folgetermin ab.
FAQ
Wissen Sie welche Aufsichtsbehörde im Bereich Datenschutz für uns zuständig ist?
Wir gehen davon aus, dass es der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Bundeslandes ist.
Wir suchen eine Datenschutzbeauftragter Ausbildung mit IHK-Zertifikat
Bitte wenden Sie sich für diese Frage / Ausbildung an Ihre zuständige IHK.
Unsere Firma benötigt für eine komplexe Datenschutzrecht Aufgabe und einen speziellen Anwendungsbereich ein Datenschutzkonzept, erstellen Sie so etwas?
Leider nein, wir bieten nur maßgeschneiderte Seminare für Ihre Mitarbeiter an, damit Sie sich ein solches Konzept eventuell selber erarbeiten können.
Bietet Ihre Akademie Weiterbildungen zum internen Datenschutzbeauftragten (nach dem neuem BDSG) an?
Ja, bitte rufen Sie uns an wir beraten Sie gerne zu unseren Weiterbildungen (Datenschutzbeauftragter / BDSG-neu).
Können Sie uns mitteilen was sich ab Mai 2018 im Datenschutzrecht geändert hat?
Alle Neuerungen und gesetzlichen Regelungen erfahren Sie in unseren Weiterbildungen, gerne beraten wir Sie hierzu.
Wie viele Teilnehmer haben Ihre Weiterbildungen (Datenschutzbeauftragter Schulung) und wie hoch ist der Preis?
Wir lehren in kleinen Gruppen von 1 bis max. 6 Teilnehmern. Die Preise finden Sie in den jeweiligen Seminarbeschreibungen.
Wir wollen eine Ausbildung/Schulung zum Datenschutzbeauftragten für einen unserer Mitarbeiter anmelden und haben organisatorische Fragen.
Bitte rufen Sie uns hierzu an.
Wir suchen eine betriebliche Weiterbildung / Ausbildung mit Prüfung und Zertifikat zum Datenschutzbeauftragten.
Eine entsprechende Schulung mit Prüfung bieten wir an, aber keinen Ausbildungsberuf.
Wo finden wir Termine zu Ihren Datenschutz-Grundlagen Kursen?
Sie finden alle Termine und die Teilnahmegebühr im unteren Teil der einzelnen Seminarbeschreibungen.
Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen benötigen Sie für eine Inhouse-Schulung (Ausbildung / Datenschutzbeauftragter)
Sie benötigen einen ruhigen Schulungsraum und einen Beamer. Für die praktische Umsetzung benötigen wir einen Vorlauf zwischen 1-3 Wochen.
Bieten Sie täglich Kurse in den Abendstunden an?
Nein, wir bieten keine täglichen Kurse in den Abendstunden an.
Gibt es in Ihrer Akademie eine Art TÜV für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten?
Es gibt keinen TÜV für einen Datenschutzbeauftragten wie z.B. bei einem Auto, Sie können sich fortbilden und auch einer Prüfung unterziehen um die vorhandene Fachkunde nachzuweisen.
Wir suchen eine Akademie wo die theoretische und insbesondere die praktische Umsetzung im Vordergrund steht. Folgende Themen interessieren uns: Qualitätsmanagement, IT-Compliance und IT-Recht & IT-Security, Ausbildung IT-Sicherheitsbeauftragte, Ausbildung Datenschutzbeauftragter (BDSG-neu)
Alle unsere Weiterbildungen haben einen sehr hohen Praxisanteil, die praktische Umsetzung der Inhalte ist ein wichtiger Bestandteil der Schulungen. Gerne beraten wir Sie zu allen Themen ausführlich.
Wir haben gesehen einige Ihrer Workshops zum Datenschutzbeauftragten (Ausbildung) sind ausgebucht – wo finden wir weitere Termine?
Weitere Termine finden Sie in den Seminarbeschreibungen im unteren Drittel. Die Termine werden aus technisch-organisatorischen Gründen täglich aktualisiert.
Wir wollen einen externen Datenschutzbeauftragten beauftragen. Welche Anforderungen gelten hier?
Es gelten die gleichen Anforderungen wie bei einem internen Datenschutzbeauftragten. Er benötigt die entsprechende Fachkunde und sorgt für Sicherheit.
Gerne beraten wir Sie hierzu.
Gibt es eine Ausbildung zum Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (nicht-öffentliche) und was ist die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten?
Mit nicht-öffentliche Stellen meinen Sie sicherlich private Wirtschaftsunternehmen. Hier können Sie unsere Seminare als Fortbildung nutzen. Für öffentliche Stellen der Länder gelten die Landesdatenschutzgesetze, sie haben entsprechende behördliche Datenschutzbeauftragte
Wir suchen eine Einführung zur Risiko Einschätzung (Datenschutz-Folgenabschätzung) in Berlin oder Hamburg.
Siehe unsere Risiko-Management Schulung zum Thema. Die nächste Veranstaltung zum Thema ist leider ausgebucht. Bitte rufen Sie uns an.
Wir suchen eine Ausbildung beim TÜV (TÜV Nord) oder der IHK
Wir sind weder der TÜV noch die IHK, bitte wenden Sie sich direkt an die IHK oder den TÜV in Ihrer Region oder Stadt.
Fordern Sie noch heute ein Angebot an:
Gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu ein unverbindliches individuelles Angebot, welches Sie unter der E-Mail-Adresse: info@one-by-one.de oder Tel. 0800 001 0111 anfordern können. Wir sind täglich von 09.00-18.00 Uhr, Mo.-Fr. für Sie da.
Selbstverständlich geben wir auch Auskunft zur Teilnahmegebühr und senden Ihnen weitere Informationen für eine betriebliche Fortbildung. Falls eines unserer Seminare ausgebucht ist, haben Sie keine Sorge schon in der nächsten Woche findet ein neues statt. Diesen Service bieten wir bundesweit in 90 Städten an.
Unsere Weiterbildungen und Lehrgänge zum Thema Datenschutz:
(Rot Markierte Seminare sind für den kommenden Monat ausgebucht)
- BBSI IT Sicherheit Seminar– verinice
- BSI IT Sicherheit Seminar– verinice. PRO
- BSI IT Sicherheit Seminar– Grundschutz nach BSI-Empfehlungen
- Datenschutzschulung – Arbeitnehmerschutz
- Datensicherheit Seminar – Outsourcing
- Datenschutzschulung
- DSGVO Schulung – Datenschutzbeauftragter mit Zertifizierung (Prüfung, mit one by one Zertifikat)
- DSGVO und BDSG Schulung – Datenschutzbeauftragter nach aktuellen Änderungen
- DSGVO Schulung – Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
- DSGVO Schulung – Datenschutzbeauftragter Upgrade
- Datenschutz Seminar– IT-Sicherheit
- Datensicherheit Seminar– Outsourcing Aufbau
- Datenschutz Schulung – Internet und Datensicherheit
- Datenschutz Schulung – Finanzen und Versicherungen Grundlagen
- Datenschutz Schulung – Finanzen und Versicherungen Aufbau
- Datenschutzschulung – Grundlagen im Bereich Gesundheit und Sozialwesen
- Datenschutz Schulung – Aufbau im Bereich Gesundheit und Sozialwesen
- Datenaustauschschulung internationaler Unternehmen – Grundlagen
- Datenaustauschschulung internationaler Unternehmen – Aufbau
Alle Schulungen können Sie auch als Inhouse Seminar für Ihre Teilnehmer buchen.
Nutzen Sie Unsere Kurssuche:
- B
- BSI IT Sicherheit Schulung – verinice.PRO
- BSI IT Sicherheit Schulung – verinice
- BSI IT Sicherheit Schulung – Grundschutz nach BSI-Empfehlungen
- D
- Datenschutzschulung – Arbeitnehmerschutz
- Datensicherheit Schulung – Outsourcing Grundlagen
- Datenschutzschulung
- DSGVO Schulung – Datenschutzbeauftragter mit Zertifizierung
- DSGVO und BDSG Schulung – Datenschutzbeauftragter nach aktuellen Änderungen
- DSGVO Schulung – Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
- DSGVO Schulung – Datenschutzbeauftragter Upgrade
- Datenschutz Schulung – IT-Sicherheit
- Datensicherheit Schulung – Outsourcing Aufbau
- Datenschutz Schulung – Internet und Datensicherheit
- Datenschutz Schulung – Finanzen und Versicherungen Grundlagen
- Datenschutz Schulung – Finanzen und Versicherungen Aufbau
- Datenschutzschulung – Grundlagen im Bereich Gesundheit und Sozialwesen
- Datenschutz Schulung – Aufbau im Bereich Gesundheit und Sozialwesen
- Datenaustauschschulung internationaler Unternehmen – Grundlagen
- Datenaustauschschulung internationaler Unternehmen – Aufbau